rescueME EDF2 Leuchtrakete

EDF2: Die ultimative Alternative zu herkömmlichen pyrotechnischen Leuchtraketen

  • Langlebig und kostengünstig – Kein Verfallsdatum, einmaliger Kauf und vom Benutzer austauschbare Lithiumbatterien verlängern die Betriebsdauer in Notfällen.
  • Sicher und einfach zu bedienen – Keine Flammen, familienfreundlich und einfache Bedienung für alle Benutzer, auch für Kinder und Bootsneulinge.
  • Hervorragende Sichtbarkeit – Helles 360°-Licht, sichtbar über 8 Meilen, übertrifft die Anforderungen an die Betriebsdauer des RTCM um 50 %.
  • Wasserdicht und schwimmfähig – Richtet sich automatisch auf und schwimmt ohne Schwimmring.
  • Robustes Design: Geprüft nach den geltenden Umweltleistungsstandards in Bezug auf trockene Hitze, feuchte Hitze, niedrige Temperaturen, Temperaturschocks, Stürze, Vibrationen, Sonneneinstrahlung, Regen und Spritzwasser, Korrosion und EMV (gemäß IEC 60945).

Vom Benutzer austauschbare 123 Lithium-Batterien (x8 – nicht im Lieferumfang enthalten)

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Artikelnummer: 750S-05488

Kategorien: Elektronische Signalisierung und Flare, rescueME

Feature bullet

≥ 180° Abstrahlwinkel bei ≥ 50 cd durchschnittlicher effektiver Lichtstärke

Feature bullet

180 Minuten Betriebsdauer (50 % mehr als die RTCM-Anforderungen)

Feature bullet

Vom Benutzer austauschbare Batterie

Feature bullet

Multi-LED-Lichtarray

Feature bullet

Integrierter Auftrieb bei kompakter Bauweise

EDF2 Elektronische Notsignalrakete mit Infrarot-LED-Blitzlicht, vom Benutzer austauschbarer Akku, 360°-Sichtbarkeit

EDF2 Familiensafe

EDF2 Eingebauter Auftrieb Hochleistungs-LED

WARNUNG: PROP 65

Zusammenfassung:

Als nächster Fortschritt bei elektronischen Seenotraketen setzt die EDF2 Electronic Boat Flare auf modernste SOS-Notsignaltechnologie. Durch die Kombination von rot-orangenen und cyanfarbenen LEDs mit einer Infrarotkomponente (IR) bietet die EDF2 eine lange Leuchtdauer und gleichzeitig eine deutlich verbesserte Sichtbarkeit.

Die EDF2 und die dazugehörige Notflagge werden zusammen mit der beiliegenden Tages-Notflagge verkauft und sind gemäß den geltenden Anforderungen der US-Küstenwache zertifiziert, sodass sie in den USA anstelle herkömmlicher pyrotechnischer Leuchtraketen mitgeführt werden dürfen.

Beschreibung:

Die schwimmfähige elektronische Seenotrakete EDF2 erfüllt die Anforderungen der RTCM 13200.00 und ist als elektronisches optisches Notsignalgerät (eVDSD) klassifiziert. Sie nutzt ein mehrfarbiges SOS-Notsignal, um eine höhere Leuchtkraft mit deutlich verbesserter Lichtverteilung zu erzielen. Der Einsatz von rot-orangen und cyanfarbenen LEDs verbessert die Sichtbarkeit auf dem Wasser, während die zusätzliche Infrarotkomponente (IR) die Sichtbarkeit bei Verwendung von Nachtsichtgeräten durch Such- und Rettungskräfte weiter erhöht.

Das EDF2 erleichtert die Rettung durch Aussendung des für den internationalen Morsecode charakteristischen SOS-Signals. Dabei wird das erste „S“ durch drei rot-orangefarbene LED-Blitze dargestellt, gefolgt vom „O“ durch drei cyanfarbene LED-Blitze und dem abschließenden „S“ durch weitere drei rot-orangefarbene LED-Blitze. Parallel zu den sichtbaren rot-orangen und cyanfarbenen LED-Blitzen sendet die Infrarotkomponente dasselbe SOS-Signalmuster aus, das für die Sichtbarkeit mit Nachtsichtgeräten optimiert ist. Besonders beeindruckend ist, dass das EDF2 trotz der Vielzahl an sichtbaren und Infrarot-Blitzen, der hohen Lichtintensität und des großen Abstrahlwinkels (≥ 180°) eine beeindruckende Betriebsdauer von mindestens drei Stunden erreicht (und damit die Anforderungen an RTCM um 50 % übertrifft).

HINWEIS: Bevor Sie die Batterien einlegen, befestigen Sie das Oberteil des Geräts mit dem beiliegenden Trageband (unter dem Klettverschluss) an dem Befestigungspunkt an der Unterseite des Batteriefachs.

Was ist im Lieferumfang enthalten?

Die elektronische Seenotrakete EDF2 erfüllt die Anforderungen von 46 CFR 161.013 und ist als zugelassenes visuelles Nachtnotsignal klassifiziert. Da jedem EDF2 eine Notflagge gemäß 46 CFR 160.072 beiliegt, steht dem Benutzer auch ein zugelassenes visuelles Tagnotsignal zur Verfügung (die Mitführungspflicht für zugelassene visuelle Tag- und Nachtnotsignale ist in 33 CFR Teil 175 geregelt). Die mitgelieferte Notflagge bietet zahlreiche Signalmöglichkeiten bei Tageslicht. Sie kann am Mast befestigt oder einfach so hoch wie möglich gehisst werden. Alternativ kann sie in der Hand gehalten, an Gegenständen wie einem Bootshaken, Paddel oder einer Angelrute befestigt und geschwenkt oder flach auf dem Deck ausgelegt werden, um Flugzeuge auf sich aufmerksam zu machen. Die Flagge darf nur als Tagsignal verwendet werden. Bei korrekter Verwendung muss das schwarze Quadrat über dem schwarzen Kreis liegen.

Neben der Notflagge sind auch eine Halterung und das dazugehörige Befestigungsmaterial enthalten, mit denen das Produkt bequem am Boot montiert werden kann, sodass das EDF2 im Notfall jederzeit griffbereit ist. Unter dem schwarzen Klettverschlussband, das sich um die Mitte des Produkts befindet, ist außerdem eine 1 Meter lange Leine angebracht. Mit dieser Leine kann das EDF2 in einer Notsituation an einer Person oder einer Rettungsinsel befestigt werden.

Beförderungsvorschriften

In den USA* können Bootsfahrer auf Sportbooten bis zu einer Länge von 65 Fuß (ca. 19,8 m) auf den Großen Seen, innerhalb von 12 Seemeilen (ca. 19 km) vor US-Gewässern oder auf Gewässern mit einer mindestens zwei Seemeilen (ca. 3,2 km) breiten Meerenge auf die Mitführung der EDF2-Seefackel und der Notflagge verzichten. Boote unter 16 Fuß (ca. 4,9 m) müssen zwar kein optisches Notsignal für den Tag mitführen, jedoch weiterhin ein optisches Notsignal für die Nacht. Daher ist die EDF2 auch für Boote dieser Größe eine praktikable Alternative zu pyrotechnischen Seefackeln. Hinweis: In Kanada kann die EDF2 auf Sportbooten anstelle von pyrotechnischen Seefackeln mitgeführt werden (Richtlinie TP 13585 E), sofern sie zusammen mit einem zugelassenen Rauchsignal (zur Alarmierung bei Tag) verwendet wird.

Mit einer gleichmäßigen Lichtverteilung über einen beträchtlichen Bereich** und einer Brenndauer, die 15-mal länger ist als die durchschnittlicher pyrotechnischer Leuchtraketen***, ist die EDF2 eindeutig die „hellste“ Wahl, die man treffen kann.

 

*Für Zulassungen in anderen Ländern beachten Sie bitte die Anforderungen der jeweils zuständigen nationalen Behörde.

ihre konkrete Zustimmung zu einem eVDSD-Treffen RTCM 13200.00

**Leuchtwinkel ≥ 180°

***Basierend auf dem Transport von 4 pyrotechnischen Leuchtraketen mit einer durchschnittlichen Brenndauer von jeweils 3 Minuten.

 

Merkmale und Vorteile:

  • Erfüllt den RTCM-Standard 13200.0 für eVDSDs
  • Die elektronische Seenotrakete EDF2 und die dazugehörige Notflagge gelten, wenn sie zusammen mitgeführt werden, als Ersatz für die Mitführung pyrotechnischer Seenotraketen der US-Küstenwache (nur USA).
  • Helles Licht in alle Richtungen (360°-Sichtbarkeit und Leuchtwinkel ≥ 180°)
  • Richtet sich automatisch auf und schwimmt im Wasser (kein Auftriebsring erforderlich).
  • Sichtbar über 8 Meilen
  • Vom Benutzer austauschbare 123 Lithium-Batterien (x8 – nicht im Lieferumfang enthalten)
  • Maximale Lichtintensität> 170 cd
  • Durchschnittliche effektive Lichtintensität von 50 cd
  • Die Betriebsdauer von 3 Stunden (bei einer durchschnittlichen Lichtstärke von mindestens 50 cd) übertrifft die RTCM-Anforderungen um 50 %.
  • Robustes Design: Geprüft nach den geltenden Umweltleistungsstandards in Bezug auf trockene Hitze, feuchte Hitze, niedrige Temperaturen, Temperaturschock, Falltest, Vibration, Sonneneinstrahlung, Regen und Sprühnebel, Korrosion und EMV (gemäß IEC 60945).
  • Wasserdicht (IP67)
  • Zertifiziert gemäß USCG 161.013 als visuelles Nachtnotsignal
  • Beinhaltet eine Notflagge (zertifiziert nach USCG 160.072 als visuelles Notsignal für den Tag), eine Montagehalterung und ein 1 m langes Fangband (unter einem Klettverschluss verborgen).

 

Vorteile der elektronischen Bootsfackel EDF2 gegenüber herkömmlichen pyrotechnischen Leuchtraketen:

  • Kein Ablaufdatum
  • Sicher für Familien (keine offene Flamme)
  • Einfache Bedienung (sodass selbst Ihre Kinder und Bootsneulinge es im Notfall bedienen können).
  • Es bestehen keine Probleme mit den bestehenden strengen, obligatorischen Entsorgungsvorschriften für pyrotechnische Leuchtraketen (die rechtlich als Gefahrstoffe gelten).
  • Wasserdicht und schwimmfähig
  • Einmaliger Kauf (geringere Kosten über die gesamte Lebensdauer des Produkts)
  • Zwei verschiedene Notsignalmethoden in einem Produkt – Mehrfarbiges LED-Blitzlicht & Infrarot-LED-Blitzlicht
  • Die Möglichkeit, die Betriebsdauer des Produkts in einer Notsituation durch Austausch der Batterien zu verlängern

 

Weitere Informationen zu wichtigen Produkten für die Sicherheit auf See, die Ihre Ausrüstung mit dem EDF2 ergänzen, finden Sie in unserem Blogbeitrag „Strategien für eine sicherere Bootssaison“ .

Batterie

Typ

123 Lithium-Batterien (x8)

Ersatz

Batterien jährlich austauschen

Lichtquelle und Intensität

Quelle

Hocheffiziente LEDs (x17)

Mehrfarbige LEDs

Rot-Orange (8 x 2-Watt-LEDs) / Cyan (8 x 3-Watt-LEDs)

Nahes Infrarot (Infrarot-LED)

x1 2-Watt-Infrarot-LED

Durchschnittliche effektive Lichtintensität

≥50 cd (3 Stunden Betriebsdauer bei durchschnittlicher effektiver Lichtstärke)

Maximale Lichtintensität

170 cd

Abmessungen und Gewicht

Dimension

φ11,2 x 22,3 cm / Φ4,41” x 8,78” (H)

Gewicht (ohne Batterien)

570,6 g (1,26 lbs)

Umwelt

Wasserdicht

IP67

Lagertemperatur

-22°F ~ 149°F (-30℃ ~ 65℃)

Betriebstemperatur

14°F ~ 149°F (-10℃ ~ 65℃)

Zulassungen und Standards

Europa

CE

UNS

RTCM 13200.0 / 46 CFR 161.013

Kanada

RTCM 13200.0 / TP 13585 E

Zusätzlich

RoHS

Für Ihr Ocean Signal-Produkt gilt eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufdatum gemäß den folgenden Bedingungen.

 

Ocean Signal repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen defekte Produkte kostenlos; Versandkosten sind jedoch ausgenommen. Für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist ein Kaufbeleg des ursprünglichen Käufers erforderlich. Alle Ansprüche müssen schriftlich an Ocean Signal oder einen autorisierten Servicepartner gerichtet werden.
Verteiler.

 

Ocean Signal haftet dem Käufer im Rahmen der vorstehenden Garantie nicht:

 

  • für Reparaturen oder Modifikationen am Produkt, bei denen Teile verwendet werden, die nicht vom Hersteller Ocean Signal geliefert oder genehmigt wurden, einschließlich Batterien, und für Arbeiten, die nicht von Ocean Signal oder autorisierten Servicepartnern durchgeführt werden.
  • Für alle Teile, Materialien oder Zubehörteile, die nicht von Ocean Signal hergestellt werden, gilt für den Verbraucher die Garantie bzw. Gewährleistung, die Ocean Signal vom Hersteller oder Lieferanten dieser Komponente gewährt wird.
  • für ein Produkt, das noch nicht vollständig bezahlt wurde,
  • für jedes Produkt, das Ocean Signal einem Kunden im Rahmen einer alternativen Garantie oder eines alternativen Handelsvertrags liefert,
  • für die Kosten des Versands des Produkts zum und vom Kunden.

 

Diese Garantie beeinträchtigt nicht Ihre gesetzlichen Rechte.

Muss ich immer noch eine Seenotrakete auf meinem Boot mitführen?

Die Mitführung der ResQFlare PRO und einer Notflagge ermöglicht es Bootsfahrern (in den Vereinigten Staaten), auf die Verwendung herkömmlicher pyrotechnischer Leuchtraketen zu verzichten, wenn sie mit Schiffen bis zu einer Länge von 65 Fuß auf den Großen Seen, innerhalb von 12 Seemeilen vor US-Gewässern oder auf Gewässern mit einer mindestens zwei Seemeilen breiten Meerenge unterwegs sind. Schiffe unter 16 Fuß Länge müssen zwar kein optisches Notsignal für den Tag mitführen, jedoch weiterhin ein optisches Notsignal für die Nacht. Daher ist die ResQFlare auch für Schiffe dieser Größe eine mehr als praktikable Alternative zu pyrotechnischen Leuchtraketen.

Sind die Batterien vom Benutzer austauschbar?

Ja, für die Lampe werden acht 123 Lithium-Batterien benötigt (nicht im Lieferumfang enthalten).

Erlaubt die Mitführung des ResQFlare PRO Benutzern in Kanada, das Produkt anstelle herkömmlicher Pyrotechnik zu verwenden?

Ja, in Kanada kann die ResQFlare PRO auf Sportbooten anstelle von pyrotechnischen Leuchtraketen mitgeführt werden (Richtlinie TP 13585 E), sofern sie mit einem zugelassenen Rauchsignal (zur Alarmierung bei Tag) mitgeführt wird.

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